5.11.09: Kreuze in Klassenzimmern sind Ausdruck unseres gemeinsamen europäischen Wertefundaments
Aktualisiert (Donnerstag, den 05. November 2009 um 15:13 Uhr)
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Kreuzen in Klassenzimmern erklärt die Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion im Hauptausschuss, Ilka von Boeselager:
"Das Kreuz ist mehr als nur ein religiöses Symbol: Es steht für ein gemeinsames europäisches Wertefundament, das auf unserer christlich-abendländischen Kultur gründet. Darum müssen Kreuze auch ihren Platz in der Öffentlichkeit haben. Dies gilt gerade für Schulen, in denen Kinder und Jugendliche auf der Basis dieses gewachsenen Wertefundaments erzogen werden.
Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat nach erster Einschätzung keine Folgen für die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Diese steht eindeutig im Einklang mit dem so genannten Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und berücksichtigt das Grundrecht auf Religionsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht. In Konfliktfällen können Eltern und Lehrer einvernehmliche Lösungen finden. Daher werden auch in Zukunft in nordrhein-westfälischen Klassenzimmern Kreuze hängen - und das ist auch gut so."






