17.06.09: Kitas: Flexibilisierung bei der Qualifizierung von Ergänzungskräften

Ergänzungskräfte in den Kindertagesstätten, die künftig als Fachkräfte in den Gruppenformen mit unterdreijährigen Kindern eingesetzt werden wollen, haben nun bis zum 31. Juli 2013 Zeit, um mit einer entsprechenden Qualifizierung zur Erzieherin oder zum Erzieher zu beginnen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Vereinbarung, die die Landesregierung mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen getroffen hat. Bislang galt der 31. Juli 2011 als Stichtag.

MdL Ilka von Boeselager, die sich auch im persönlichen Gespräch mit der Staatssekretärin im NRW-Ministerium für Generationen, Familie, Frauen u. Integration, Dr. Marion Gierden-Jülich, für eine Flexibilisierung der Fristen eingesetzt hatte, freut sich über die neue Regelung: "Damit wird das Fachkräfteprinzip in der frühkindlichen Bildung jetzt wirklich mit viel Augenmaß umgesetzt." Die neue Vereinbarung eröffne den Ergänzungskräften nun eine deutlich breitere Basis für die erforderliche Qualifizierung.

Ilka von Boeselager weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Träger den Ergänzungskräften grundsätzlich die Möglichkeit zur Weiterbildung geben: Optionen sind etwa die sogenannte "Externenprüfung" oder die "verkürzte integrierte Ausbildung". Auch sei nun abgestimmt worden, dass für Ergänzungskräfte mit einer mindestens 15-jährigen Berufserfahrung in besonderen Einzelfällen Ausnahmeregelungen getroffen werden könnten.

Ilka von Boeselager: "Mit der neuen Vereinbarung bleibt der qualitative Anspruch des Kinderbildungsgesetzes absolut erhalten, und gleichzeitig wird die Umsetzung jetzt noch praktikabeler geregelt."

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