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Ilka von Boeselager: Rückkehr zur Sperrklausel für Kommunalwahlen ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit unserer Räte

Am heutigen Freitag, 10.06.2016, ist nach Einschätzung der Landtagsabgeordneten Ilka von Boeselager „ein richtiger Schritt für die kommunale Demokratie und die mehr als 20.000 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unseren nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden gesetzt“ worden. Denn der Düsseldorfer Landtag hat heute mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit einer Sperrklausel von 2,5 Prozent für die Kommunalwahlen zugestimmt. Diese Entscheidung, so Ilka von Boeselager, war dringend geboten, um eine funktionierende Basis für die Arbeit der Räte und Kreistage auch für die Zukunft zu gewährleisten: Indem jetzt nämlich den Entwicklungen entgegengetreten wird, dass durch unübersichtliche Konstellationen in den Räten Entscheidungsfindungen „immer mehr verwässert, in die Länge gezogen und verkompliziert“ werden.

Ilka von Boeselager: „Demgegenüber sichert die heute verabschiedete Änderung der Verfassung den kommunalen Parlamenten Handlungsfähigkeit und Teilhabe. Es kommt niemandem zugute, wenn die Räte und der Kreistag wegen einer fehlenden Zugangshürde durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit bedroht sind. Das schwächt uns in der Konsequenz in den Kommunen, vor Ort zu gestalten. Daher ist es umgekehrt richtig, den Rahmen für die Mitmenschen, die sich für unsere kommunale Gemeinschaft mit ihren Mandaten einbringen, verantwortlich so zu strukturieren, dass ergiebiges Arbeiten auch möglich ist. Das ist die Voraussetzung, dass die kommunale Demokratie nicht abgewürgt wird, sondern wirklich gelebt werden kann – dass das kommunale Ehrenamt als Fundament unserer Demokratie den Mitmenschen auch wirklich dient.“

Die Swisttalerin hatte sich mit der CDU-Landtagsfraktion seit langem klar für die Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen: mit dem Ziel, den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen gerecht zu werden. „Die Verankerung der Sperrklausel von 2,5 Prozent in der Landesverfassung ist dazu auch aus Expertensicht eine gute und ausgewogene Lösung. Sie erscheint politisch sinnvoll und wurde als rechtlich möglich bestätigt."

 

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